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Bankgeschäfte von Minderjährigen zurück

Sicherer Umgang mit Geld

Was darf der Minderjährige alleine, mit einem Elternteil und wann ist das Gericht notwendig?

Alleine

  • 0 bis 7 Jahre – "Wurstsemmel-§"
    Geringfügige Geschäfte des täglichen Lebens (z. B. Kauf von Wurstsemmel, Comic-Heft, Plüschtier)
  • 7 bis 14 Jahre – "Wurstsemmel-§"
    Schulsparen,  Abschluss von nur vorteilhaften Geschäften im Rahmen des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes (z. B. Annahme der Schenkung eines Fahrrads)
  • 14 bis 18 Jahre: Einkommen aus eigenem Erwerb (z. B. Lehrlingsentschädigung, Ferialjob), Sachen, die zur freien Verfügung überlassen wurden (Taschengeld). Grenze: Gefährdung von Lebensbedürfnissen

Ein Elternteil notwendig

  • Für alle Altersgruppen – "ordentlicher Wirtschaftsbetrieb"
    Größere Geschäfte des täglichen Lebens. Es handelt sich dabei um einen relativen Begriff, der sich an den Vermögensverhältnissen des Minderjährigen orientiert (z. B. Fahrradkauf, Schenkung kleinerer Geldbeträge, Abschluss Vermögensaufbauplan)

Eltern und Gericht notwendig

  • Für alle Altersgruppen – "außerordentlicher Wirtschaftsbetrieb"
    Außergewöhnliche Geschäfte (z. B. Belastung von Liegenschaft des Kindes)

Sicherer Umgang mit Geld

Kinder und Jugendliche sollen rechtzeitig den richtigen und sicheren Umgang mit Geld lernen. In der heutigen Konsumgesellschaft tappen immer mehr junge Menschen durch Handy, Auto, etc. in die Schuldenfalle.

Raiffeisen Oberösterreich bietet zahlreiche Möglichkeiten für einen kontrollierten Umgang mit Geld. Kommen Sie in Ihre Raiffeisenbank. Wir informieren und beraten Sie gerne.