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Betriebliche Kollektivversicherung zurück

Vorausdenken, für Unternehmen und Mitarbeiter vorsorgen und Vorteile sichern

 Einkommenseinbußen in der Pension sind vorprogrammiert. Gerade deshalb ist der Aufbau einer betrieblichen Pensionsvorsorge wichtig.

Die Betriebliche Kollektivversicherung erweitert seit 23. September 2005 die Produktpalette der zweiten Säule der Pensionsvorsorge. Alle Unternehmen, Klein- und Mittelbetriebe aber auch Großfirmen können die Betriebliche Kollektivversicherung für Ihre Mitarbeiter nützen. Diese Form der Pensionsvorsorge ist auch für Gesellschafter / Geschäftsführer (0 % bis 25 % GmbH-Anteile) möglich.

Vorteile für den Betrieb

  • Möglichkeit zur Gestaltung moderner Entlohnungssysteme
  • Kostengünstige, intelligente Form einer Gehaltserhöhung
  • Mitarbeitermotivation
  • Exakt kalkulierbare und daher überschaubare Prämien für eine Firmenpension
  • Beiträge sind bis zu 10,25 Prozent (inkl. 2,00 Prozent Versicherungssteuer) der Lohn- und Gehaltssumme möglich
  • Beiträge sind Betriebsausgabe
  • Keine Lohnnebenkosten
  • Die Beitragshöhe kann flexibel gestaltet werden
  • Übertragung von bestehenden Pensionszusagen möglich

Vorteile für den Mitarbeiter

  • Garantiert lebenslange Pension mit Hinterbliebenenvorsorge (Witwen(er)-/Waisenpension und Berufsunfähigkeitspension)
  • Sicherung des Lebensstandards in der Pension
  • Garantie der zum Beitragszahlungsbeginn gültigen Rentenberechnungsgrundlagen
  • Garantiezinssatz derzeit 2,25 Prozent
  • Eigenbeiträge des Arbeitnehmers sind möglich (bis 1.000,- Euro durch eine staatliche Prämie gefördert oder bis zur Höhe des Arbeitgeberbeitrages als Sonderausgabe absetzbar)
  • Sofort unverfallbarer Anspruch (= Rucksackprinzip)
  • Arbeitgeberbeiträge sind lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei

Prämienzahlung

Der Arbeitgeber zahlt die vereinbarten Beiträge direkt an die Versicherung. Zusätzliche Beiträge durch den Arbeitnehmer sind möglich. Darüber hinaus gehende Arbeitnehmerbeiträge sind bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge als Sonderausgaben absetzbar.

Ihre Beraterin oder Ihr Berater in der Raiffeisenbank informiert Sie gerne.